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1217 März 20. Rom im Lateran.

13. kal. Apr. p. a. 1.

Papst Honorius III. befiehlt dem Erzbischof von Gnesen, dessen Suffraganen und allen geistlichen Würdenträgern das Kloster Leubus, das über vielfache Beeinträchtigungen und Unbilden zu klagen hat, künftig wirksam zu schützen.

Staatsarch. Aeltestes Copialbuch von Leubus p. 59. Potthast 5502.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.